03.05.2022, 15:48
Schon bisher war die Nussbaumallee 14 als gemisches Baugebiet Geschäftsviertel gewidmet. Laut Stadt Wien können hier Betriebe tätig sein, die - vereinfacht gesagt - leise sind und nicht stinken.
Für das, was nun an die Nussbaumallee 14 angebaut werden soll, gilt laut Änderungsentwurf:
"...in diesen Bereichen wird zum Teil eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß angestrebt, daher wird auf diesen Teilflächen mit der besonderen Bestimmung BB11 bestimmt, dass die Erdgeschoße der zur Errichtung gelangenden Gebäude nur für Wohnfolgeeinrichtungen verwendet werden dürfen."
Ich glaube "Wohfolgeeinrichtungen" sind Einrichtungen, die den Bedarf in Wohngebieten abdecken, zB Kindergärten, ÄrztInnen, Dienstleister.
Für das, was nun an die Nussbaumallee 14 angebaut werden soll, gilt laut Änderungsentwurf:
"...in diesen Bereichen wird zum Teil eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß angestrebt, daher wird auf diesen Teilflächen mit der besonderen Bestimmung BB11 bestimmt, dass die Erdgeschoße der zur Errichtung gelangenden Gebäude nur für Wohnfolgeeinrichtungen verwendet werden dürfen."
Ich glaube "Wohfolgeeinrichtungen" sind Einrichtungen, die den Bedarf in Wohngebieten abdecken, zB Kindergärten, ÄrztInnen, Dienstleister.